Informationen als Printmaterial sowie Veranstaltungen für verschiedene Zielgruppen zum Jugendschutzgesetz (JuSchG) können bei der Kinder- und Jugendagentur angefordert werden.

JuSchG-HP

Den Wortlaut des Jugendschutzgesetzes finden Sie hier als PDF - Download in den Sprachen:

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Jugendschutz aktiv

Das Bundeministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat ein eigenes Jugenschutz-Portal im Internet unter der Netzadresse www.jugendschutz-aktiv.de eingerichtet. Es richtet sich an Eltern, Gewerbetreibende und Veranstalter und enthält neben interessanten Informationen auch einen Selbsttest zum Jugendschutz.



Festkultur

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Das Jugend- und Sozialforum hat 2006 eine Initiative gestartet, in der die Gemeinden und Städte auf einen einheitlichen Standard im Umgang mit dem Jugendschutz angehalten werden. Unter dem Titel „Festkultur“ wurde im ersten Teilprojekt ein „Eckpunktepapier“ entwickelt, das (neben anderem) auch einen besseren Jugendschutz gewährleist. Das „Eckpunktepapier“ als PDF ist  -> hier downloadbar. Das „Eckpunktepapier“ gilt seit Sommer 2007 als freiwillige Selbstverpflichtung für Feste im ganzen Landkreis. Im Jahr 2010 wurde das Papier wegen der Änderung der Sperrzeiten geändert.

Das zweite Teilprojekt heißt „FAIRFEST“. Es handelt sich hier um ein „Gütesiegel“ für Feste, die besonderen Wert auf den Jugendschutz und eine jugendgerechte Veranstaltung legen. Die Bedingungen für „FAIRFEST“ gehen deutlich über die Anforderungen des „Eckpuntkepapiers“ hinaus. Die Veranstaltungen, die das Siegel tragen, werden alle auf der Homepage www.fairfest.de gelistet, nach dem Fest können die Veranstalter, Besucher etc. das Fest kommentieren und bewerten.

Eine Evaluation der Entwicklungen im Landkreis Sigmaringen ergab, dass sich über diese Vorgehensweise die Polizei- und Rettungsdiensteinsätze bei Festen deutlich reduzieren lassen, die Feste laufen friedlicher ab. Die von den Veranstaltern befürchteten Umsatzeinbußen blieben aus – die positiven Effekte stehen klar im Vordergrund.

Ansprechpartner: Dietmar Unterricker